Er/sie unterstützt, vertritt und berät die Schülervertreter/innen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben (Planung und Durchführung von SMV-Veranstaltungen, Kassenführung, Wahlen, …).
Dies bedeutet, dass die Verbindungslehrkraft auch auf Pflichten hinweist, in Konfliktfällen den Standpunkt und Entscheidung der Schulleitung, des Lehrers erläutert und verständlich macht.
Dies bedeutet, dass die Verbindungslehrkraft auch auf Pflichten hinweist, in Konfliktfällen den Standpunkt und Entscheidung der Schulleitung, des Lehrers erläutert und verständlich macht.
Alle Schüler/innen können sich bei Anregungen und Fragen jederzeit an ihn/sie wenden.
Er oder sie berät die Schüler/innen über rechtliche Fragen (Schulgesetz, SMV-Verordnung, …).